Im Hamburger Schulgesetz sind die Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV)
als ein Instrument zur Steuerung Selbstverantworteter Schulen verankert.
In einer ZLV werden die Ziele, Instrumente und Leistungsverpflichtungen zwischen der Schulaufsicht und der Schulleitung gemeinsam ausgehandelt und schriftlich festgelegt. Einmal im Jahr (Herbst/Winter) wird bilanziert und der Stand der Zielerreichung evaluiert. Zusätzlich gibt es ein Qualitätsentwicklungsgespräch mit der Schule und der Schulaufsicht (Frühjahr/Sommer). Grundlage der Ziele bildet der „Orientierungsrahmen Schulqualität“, der auch den Bezugspunkt für die Schulinspektion darstellt, die alle fünf Jahre ansteht. Die gemeinsam ausgehandelten Ziele und Kriterien geben den Schwerpunkten der Schulentwicklung Form und Gewicht.